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Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis

„Unsere Photovoltaikanlage produziert nach einem Blitzschlag keinen Strom mehr. Wer entschädigt uns den Ertragsausfall?“

veröffentlicht am 31.03.2024

Die Gebäudeversicherung mit ihren Grundgefahren deckt den Ertragsausfall nicht. Hier sind Zusatzbausteine oder ein separater Vertrag erforderlich. In der Regel wird ein Pauschalbetrag je Tag und kWp vereinbart, ohne den tatsächlichen Einnahmeverlust nachweisen zu müssen.

 

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