Mini-Jobs:Keine Beiträge für freiwillig Krankenversicherte
In der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versicherte Hausfrauen, Schüler, Rentner, Selbständige oder Erwerbslose, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, brauchen auf ihren Mini-Job keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten, da der 10%-ige Pauschalbetrag des Arbeitgebers obligatorisch ist. Ein zusätzlicher Beitrag des Versicherten stellt eine ungerechtfertigte Doppelbelastung dar.
Bundessozialgericht (BSG)
B 12 KR 25/03 vom 16.12.2003 |