Altera Finanz
Jürgen Thümmel

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Wohnimmobilienverwalter

Neu: Pflichtversicherung

veröffentlicht am 15.03.2019

Seit dem 1. August 2018 ist für jeden Wohnimmobilienverwalter eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Pflicht.

Der Gesetzgeber fordert eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für den Einzelfall und 1 Mio. Euro für das Jahr. Mitversichert sind auch Gerichtsund Anwaltskosten bei der Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Daher sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden.

 

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