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Urteil

Haushaltsnahe Dienstleistungen

veröffentlicht am 16.03.2015

Wer als Grundstückseigentümer oder Mieter einen Winterdienst beauftragt, um auf öffentlichem Grund seinen gesetzlichen Reinigungs- und Schneeräumpflichten nachzukommen, kann die Kosten über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG absetzen.
Bundesfinanzhof vom 20.03.2014,
Az. VI R 55/12

 

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