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Gerichtsurteil

Wohnungsschlüssel gestohlen

veröffentlicht am 16.03.2018

Wer den einfachen Diebstahl seines Wohnungsschlüssels durch Fahrlässigkeit ermöglicht und ihm anschließend Gegenstände aus der Wohnung gestohlen werden, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben.
OLG Hamm vom 15.02.2017,
Az 115 O 265/15 LG Münster

 

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