Eine Information der Firma appel insurance brokers gmbh Marc-Chagall-Str. 45, 55127 Mainz Telefon: 06131 61727-0 http://www.appel.versicherung |
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Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
wegen Verstoßes gegen winterliche
Räum- und Streupflichten setzt das
Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus
oder das Vorliegen von erkennbaren
Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende
Gefahr aufgrund vereinzelter
Glättestellen.
Eine Gemeindesatzung
über den Straßenreinigungs- und Winterdienst
muss nach dem Grundsatz gesetzeskonformer
Auslegung regelmäßig
so verstanden werden, dass keine Leistungspflichten
begründet werden, die
über die Grenze der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten
hinausgehen.
Leitsatzentscheidung des BGH |