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Fragen & Antworten

„Ich habe eine Auslandsreise in ein Land gebucht, in dem kürzlich ein Terroranschlag passiert ist. Zahlt die Rücktrittskostenversicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters?“

veröffentlicht am 13.03.2011

„Nein! Die Rücktrittskostenversicherung zahlt nur, wenn ein in den Bedingungen (AVB) aufgeführter Grund wie Krankheit vorliegt. Angst vor einem Terroranschlag ist nicht versichert.“

 

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