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Bundesarbeitsgericht: Urteil

Pflegezeit nur in einem Stück

veröffentlicht am 15.03.2012

Beschäftigte in Betrieben, in denen der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Pflegezeit von höchstens sechs Monaten kann nur in einem Stück in Anspruch genommen werden.
Bundesarbeitsgericht vom 15.11.2011, Az. 9 AZR 348/10

 

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