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Internetkriminalität

Was passiert, wenn der Hacker zugeschlagen hat?

veröffentlicht am 31.03.2024

Der Betriebsstillstand ist für jede Firma eine Katastrophe. Beim Risiko, Opfer eines Hackerangriffs zu werden, ist nicht die Frage, ob, sondern wann es passiert.

Hackerangriff

Wenn es brennt, wird die Feuerwehr, beim Rohrbruch der Klempner und bei einem Einbruch die Polizei gerufen. Das ist völlig logisch und jedem bekannt. Als Nächstes wird der Schaden der Versicherung gemeldet. Aber was passiert, wenn Sie morgens mit Arbeitsbeginn feststellen, dass Ihr Unternehmen gehackt worden ist und Sie erpresst werden, ein Lösegeld zu bezahlen. Wen rufen Sie an, was sind die nächsten Schritte, wer kann helfen?

Mit einer Cyberversicherung erhalten Sie bereits vor dem Vertragsabschluss eine umfängliche Prüfung Ihrer vorhandenen IT-Sicherheit seitens des Versicherers. Dieser prüft mit dem Fragebogen und einem Internet-Check den vorhandenen Ist-Stand. Kommt es zum versicherten Schadenfall, ist der Sach- und Unterbrechungsschaden versichert.

Ihr erster Anruf sollte dem Versicherer gelten, dieser übernimmt das Krisenmanagement von der ersten Minute an und wird Sie begleiten.

Diese wichtigen Assistanceleistungen in der Form von Notfall-, Beistands-, Hilfs-, Problem- und Serviceleistungen stellen einen sehr hohen Mehrwert des Versicherungsschutzes dar:

Krisenmanagement – strategische Bewältigung des Hackerangriffes
Forensik – Recherche von Ursache, Ausmaß und Folgen durch Forensiker
Rechtsberatung – Analyse der Sachlage und Beratung der nächsten Schritte
Krisenkommunikation – Abwehr und Minderung des Reputationsschadens. Einrichtung von Call-Centern, Informationen von Behörden und betroffenen Geschäftspartnern

Die Cyberversicherung ist für Sie eine Notfallversorgung in jeglicher Form.

 

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