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Urteil Bundesgerichtshof

Keine Mehrwertsteuererstattung

veröffentlicht am 17.03.2014

Ein Unfallgeschädigter hatte sich sein beschädigtes Kraftfahrzeug auf Gutachtenbasis vom Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers entschädigen lassen. Es wurde vom Versicherer der Nettowert ohne Mehrwertsteuer entschädigt. Anschließend kaufte sich der Geschädigte von privat ein neues gebrauchtes Fahrzeug und verlangte nun vom Versicherer zusätzlich die Erstattung der Mehrwertsteuer. Der BGH gab dem Versicherer Recht, der die Auffassung vertrat, wenn bei einer Ersatzbeschaffung von privat keine Umsatzsteuer anfällt, hat der Geschädigte auch keinen Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer.
Bundesgerichtshof vom 02.07.2013,
Az. VI ZR 351/12

 

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