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Fragen & Antworten

„Meine Tochter geht als ‚Au-pair‘ ins Ausland. Was ist zu beachten?“

veröffentlicht am 17.03.2014

Wenn Ihre Tochter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, sollte sie auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist der Schutz durch die GKV nicht lückenlos. Bei privat Krankenversicherten sollte der Versicherungsschutz und Geltungsbereich überprüft und ggf. angepasst werden. Zudem sollte geklärt werden, ob die Privathaftpflicht auch für die Dauer des Auslandsaufendhalts ausreichenden Versicherungsschutz bietet.

 

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