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Bearbeitungsentgelte unzulässig

veröffentlicht am 15.09.2014

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Banken bei der Vergabe von Krediten und Darlehn keine zusätzlichen Bearbeitungsentgelte erheben dürfen. Kosten für die Bearbeitung sind über die zu zahlenden Zinsen bereits abgegolten.
BGH, Az. XI ZR 405/12 vom 13.05.2014

 

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