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Tipps

Reisekranken ohne Alternative

veröffentlicht am 15.09.2014

Gesetzlich Krankenversicherte haben in allen EU-Staaten einen Grund-Versicherungsschutz. Sozialversicherungsabkommen stellen auch in einigen Nicht-EU-Ländern eine Mindestversorgung sicher. Aber Vorsicht: Rücktransport und Rückführung sind gesetzlich nicht versichert. Außerdem weigern sich Ärzte im Ausland häufig, deutsche Touristen zu behandeln – es sei denn, diese zahlen die Rechnung cash. Eine Auslands-Reisekrankenversicherung bietet für wenige Euro passenden Versicherungsschutz.

 

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