Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
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Nutzfahrzeuge

Kosten beim Totalschaden

veröffentlicht am 14.09.2012

Nach einem Unfall werden die Abschleppund Bergungskosten auch für Lieferwagen, LKW und Busse übernommen. Doch Vorsicht: Es gibt auch Ausnahmen!

Stellt sich im Schadensfall heraus, dass es sich um einen Totalschaden handelt, sind Folgekosten häufig nicht mitversichert. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass auch Abschlepp-, Bergungs-, Entsorgungs-, Zulassungs- und Überführungskosten mitversichert sind! In Schadensfällen, bei denen Schwerlastkräne zum Einsatz kommen, kann es sonst sehr teuer werden.

 

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