Eine Information der Firma Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH Borngasse 5a-7a, 09599 Freiberg / Sachsen Telefon: 0 37 31 - 203 00 0 http://www.beckert-doemel.de/ |
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Stellt eine Versorgungsordnung, die vor der Anpassung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entstanden ist, für den Eintritt des Versorgungsfalles auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ab, so ist diese Versorgungsordnung regelmäßig dahingehend auszulegen, dass damit auf die Regelaltersgrenze in der GRV Bezug genommen wird. Versorgungszusagen auf das Pensionsalter 65 sind daher durch die individuelle Regelaltersgrenze der GRV zu ersetzen. Bundesarbeitsgericht vom 15.05.2012, Az. 3 AZR 11/10 |