Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
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Fragen & Antworten

„Meine bisherige Versicherung hat mir aufgrund der Schadenshäufigkeit gekündigt. Ein anderes Unternehmen hat sich bei diesem Versicherer erkundigt und lehnt meinen Antrag ab. Ist dieser Datenaustausch zulässig?“

veröffentlicht am 15.09.2013

Ja, das ist zulässig. Im Rahmen der Antragsaufnahme geben Sie eine Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab, in der Sie dieser Vorgehensweise zustimmen.

Der Datenaustausch soll Versicherungsmissbrauch verhindern. Ihre Daten bleiben auch über die Beendigung eines Vertrages hinaus gespeichert, um diesen Abgleich zu gewährleisten.

Wenn Sie der Speicherung Ihrer Daten nicht zustimmen, kommt in der Regel kein Vertrag zustande.

 

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