Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
Borngasse 5a-7a, 09599 Freiberg / Sachsen
Telefon: 0 37 31 - 203 00 0
http://www.beckert-doemel.de/

Tipp

Flugverspätung und Entschädigung

veröffentlicht am 17.03.2014

Die Rechte von Flugpassagieren sind in der sogenannten Fluggastrechte-Verordnung verankert. In dieser EU-Verordnung wurde festgehalten, welche Leistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Passagieren erbringen müssen, wenn es zu einer Flugverspätung kommt. Ihren Entschädigungsanspruch können Sie im Internet selbst berechnen:
www.flightright.de

 

zurück zur Übersicht