Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
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Fragen und Antworten

„Was ist unter einer Ausfalldeckung in der Haftpflicht zu verstehen?“

veröffentlicht am 15.09.2014

Die Ausfalldeckung tritt ein, falls Ihre Schadenersatzforderungen gegenüber einem Dritten nicht befriedigt werden, weil dieser keine Haftpflicht hat oder den Schaden auch aus privaten Mitteln nicht ersetzen kann.

Allerdings muss die Forderung einen vertraglich festgesetzten Betrag übersteigen. Gleichzeitig ist eine Höchstgrenze für die Entschädigung üblich.

 

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