Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
Borngasse 5a-7a, 09599 Freiberg / Sachsen
Telefon: 0 37 31 - 203 00 0
http://www.beckert-doemel.de/

Fragen und Antworten

„In welchem Zeitraum bin ich verpflichtet, meinem Versicherer die Berufsunfähigkeit zu melden?“

veröffentlicht am 15.09.2015

„Eine gesetzliche Meldefrist gibt es nicht. Jedoch ist in den Vertragsbedingungen meist eine Meldefrist vorgesehen. Die Praxis verlangt häufig eine unverzügliche Meldung. Das heißt, dass bei Kenntnis einer Berufsunfähigkeit, die Meldung nicht schuldhaft verzögert werden darf. Eine zügige Anzeige – auch bei Verdacht einer Berufsunfähigkeit – liegt auch in Ihrem Interesse, da sich bei Verzögerungen der Leistungsbeginn für Ihre Berufsunfähigkeitsrente verschieben kann.“

 

zurück zur Übersicht