Eine Information der Firma Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH Borngasse 5a-7a, 09599 Freiberg / Sachsen Telefon: 0 37 31 - 203 00 0 http://www.beckert-doemel.de/ |
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„Eine gesetzliche Meldefrist gibt es nicht. Jedoch ist in den Vertragsbedingungen meist eine Meldefrist vorgesehen. Die Praxis verlangt häufig eine unverzügliche Meldung. Das heißt, dass bei Kenntnis einer Berufsunfähigkeit, die Meldung nicht schuldhaft verzögert werden darf. Eine zügige Anzeige – auch bei Verdacht einer Berufsunfähigkeit – liegt auch in Ihrem Interesse, da sich bei Verzögerungen der Leistungsbeginn für Ihre Berufsunfähigkeitsrente verschieben kann.“ |