Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
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Fragen und Antworten

„Ich habe vergessen, den Herd auszuschalten. Leider fing der Inhalt des Topfes an zu brennen und meine Wohnung ist mit einem Rußfilm überzogen. Zahlt die Versicherung?“

veröffentlicht am 15.09.2015

„Grundsätzlich wird dieser Schaden nicht entschädigt, da der Feuerbegriff nicht erfüllt ist. Ein Feuer muss ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden sein oder diesen verlassen haben und sich aus eigener Kraft ausbreiten können. Leider war das bei dem Kochtopf nicht der Fall. In ausgewählten aktuellen Premium-Verträgen wird auf diese strenge Auslegung allerdings verzichtet.“

 

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