Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
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Betriebshaftpflicht

Drohnen versichern

veröffentlicht am 15.03.2016

Flugmodelle sind nicht nur in der Freizeit angesagt. Auch im beruflichen Bereich finden Drohnen immer häufiger ihren Einsatz.

Sobald Sie die Drohnen für Film- und Fotoaufnahmen zu gewerblichen oder zu wissenschaftlichen Zwecken einsetzen, ist wichtig zu wissen: Zusätzlich zu der Versicherungspflicht nach der Luftverkehrszulassungsverordnung ist die Einholung einer Aufstiegserlaubnis für das jeweilige Bundesland erforderlich. Für Drohnen mit einem Abfluggewicht bis zu 5 kg gibt es vereinfachte Genehmigungen.

 

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