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Live aus der Schadenspraxis

„Die Dichtung vor dem Aquastop unserer Spülmaschine war defekt...“

veröffentlicht am 15.03.2019

„Die Dichtung vor dem Aquastop unserer Spülmaschine war defekt. Jetzt haben wir einen Wasserschaden in der Wohnung. Zahlt das die Versicherung?“

Quelle: schulzfoto – stock.adobe.com

Wenn die Gefahr Leitungswasser versichert ist, werden die Trocknung und die Reparatur der Gebäudeschäden von der Wohngebäude übernommen. Schäden an der Küchenzeile und den Möbeln reguliert die Hausrat. Unter der Voraussetzung, dass keine Unterversicherung vorliegt, werden keine Abzüge in den Verträgen vorgenommen. Die Reparatur der Dichtung müssen Sie allerdings aus eigener Tasche bezahlen.

 

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