Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
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Live aus der Schadenspraxis

„Wir haben vor einem Jahr unseren PKW erworben und jetzt einen Totalschaden erlitten..."

veröffentlicht am 15.03.2019

„Wir haben vor einem Jahr unseren PKW erworben und jetzt einen Totalschaden erlitten. Wie hoch ist die Entschädigung durch die Kasko?“

Eine allgemeingültige Antwort kann hier leider nicht gegeben werden, da es eine zu große Tarifvielfalt am Markt gibt. Außerdem ist das Alter des Fahrzeugs und die Qualität des Versicherungsvertrages entscheidend.

Sind Sie erster Halter, wird in Premiumverträgen der Wiederbeschaffungspreis zum Neuwert bis zu 36 Monate nach Erstzulassung entschädigt. Wenn Sie den PKW gebraucht erworben haben, sollte in Ihrem Vertrag eine Kaufwertentschädigung vereinbart sein.

Dann wird der Zahlbetrag gemäß Kaufvertrag entschädigt. Auch diese Regelung ist natürlich zeitlich begrenzt. Fehlt die Vereinbarung, bekommen Sie den Zeitwert.

 

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