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Live aus der Schadenspraxis

„Bei uns ist eingebrochen worden und ich kann nicht genau sagen, was alles entwendet wurde...“

veröffentlicht am 16.09.2019

„Bei uns ist eingebrochen worden und ich kann nicht genau sagen, was alles entwendet wurde. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“

Verschaffen Sie sich trotzdem einen schnellstmöglichen Überblick! Im Rahmen der Schadensminderungspflicht und Ihrer vertraglichen Obliegenheiten sind Sie verpflichtet der Polizei unverzüglich eine Aufstellung über die gestohlenen Sachen einzureichen (Stehlgutliste). Sehr wichtig ist, dass dem Versicherer und der Polizei gleichlautende Verzeichnisse vorliegen.

Die Stehlgutliste dient dem Zweck, der Polizei eine rasche gezielte Fahndung zur Wiederauffindung der gestohlenen Gegenstände zu ermöglichen. So wird unter Umständen der Schaden gering gehalten.

 

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