Beckert & Dömel Versicherungsmakler GmbH
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Live aus der Schadenspraxis

„Für Trocknungsarbeiten nach einem Leitungswasserschaden müssen unsere Möbel ausgelagert werden. Zahlt das die Versicherung?“

veröffentlicht am 15.03.2022

Möbel müssen ausgelagert werden

In diesem Fall zeigt sich die Regulierungspraxis am Markt recht uneinheitlich. Nach strenger Auslegung der Bedingungswerke muss zwischen dem Gebäude- und dem Hausratvertrag unterschieden werden. In der Gebäudeversicherung sind die Bewegungs- und Schutzkosten innerhalb des Versicherungsortes gedeckt. Die Hausrat geht hier etwas weiter und deckt auch die Transport- und Lagerkosten. Entscheidend ist also, dass nicht nur ein Gebäude-, sondern auch ein Hausratschaden vorliegt. Von Vorteil ist hierbei, wenn beide Verträge bei einem Versicherer platziert sind.

 

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