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Privathaftpflicht

„Sind meine Kinder noch mitversichert?“

veröffentlicht am 15.03.2019

Diese Frage wird uns sehr häufig gestellt und ist absolut berechtigt. Denn wie lange Kinder über die Eltern mitversichert sind, ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt und daher im Einzelfall zu klären.

Kinder bleiben üblicherweise über die Eltern während der Schulzeit, in der anschließenden Wartezeit von bis zu 12 Monaten bis zum Beginn einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums, während der Ausbildung und des Studiums und während eines anschließenden freiwilligen Wehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes mitversichert.

Bei weiteren Aus- und Fortbildungen, bei Aufnahme der Berufstätigkeit, auch als Zeit-/Berufssoldat, endet der Schutz über die Eltern und eine eigene Privathaftpflicht ist unbedingt angeraten.

Fragen Sie uns beispielhaft auch bei Heirat, Abbruch einer Ausbildung oder einem geplanten Auslandsaufenthalt.

 

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