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Gerichtsurteil

Bundesverfassungsgericht urteilt zu Betriebsrente und GKV-Pflicht

veröffentlicht am 15.03.2019

Das Gericht hat mit zwei Urteilen für Klarheit bei Betriebsrenten gesorgt.

I. Weil im verhandelten Fall Einzahlungen zur betrieblichen Direktversicherung sozialversicherungsfrei waren, ist eine Beitragspflicht zur Zahlung von gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (GKV) auf die Auszahlungen der Direktversicherung bei Fälligkeit nicht zu beanstanden, da keine doppelte Beitragsbelastung vorlag.
Az. 1 BvL 2/18 vom 09.07.2018

II. Anders sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen ausscheidet und anschließend die Beiträge zur Pensionskasse privat weiterbezahlt hat. Dann ist die Auszahlung auf den privat bezahlten Anteil von Sozialabgaben befreit. Betroffene sollten von ihrer Krankenkasse umgehend 1. eine neue Beitragsberechnung und 2. die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge schriftlich anfordern, um eine Verjährung zu vermeiden. Gemäß § 44 Sozialgesetzbuch X gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren!
Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15 vom 27.06.2018

 

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