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Schadenregulierung in der Wohngebäudeversicherung

Sachverständigenverfahren kann Streit ersparen

veröffentlicht am 16.09.2019

Nicht bei jeder Schadenregulierung, welche der Versicherer durchführt, ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis zufrieden. Der Kunde kann sich durch einen eigenen Sachverständigen im Schadensfall vertreten lassen.

In Wohngebäude-Bedingungen gilt in der Regel das Sachverständigenverfahren als vereinbart. Es empfiehlt sich, bei größeren Schäden dieses anzuwenden. Es gibt dem Kunden die Möglichkeit, auf die Schadenregulierung durch einen von ihm benannten unparteiischen Sachverständigen Einfluss zu nehmen. Verlangt der Versicherungsnehmer das Sachverständigenverfahren, muss auch der Versicherer einen unabhängigen Sachverständigen benennen. Die ausgewählten Sachverständigen bestimmen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Obmann, welcher bei strittigen Punkten entscheidet. Das Ergebnis ist für beide Seiten bindend.

Der Versicherer trägt in der Regel die gesamten Kosten des Verfahrens.

 

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