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Ehrenamt in Vereinen

Niemals ohne Versicherungsschutz

veröffentlicht am 16.09.2019

Das Ehrenamt hat in Deutschland eine große Bedeutung. Ehrenamtliche füllen eine wichtige Lücke in der Versorgung der Gesellschaft, die der Staat oder sonstige Träger nicht finanzieren können.

Quelle: nmann77 – stock.adobe.com

Vereine haften natürlich wie jedes „Unternehmen“ für ihre Aktivitäten oder ihr Eigentum, wie Grundstücke und Kraftfahrzeuge.

Vereine und deren Organe wie Vorstand und Beiräte haften auch für Vermögensschäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind, im Außen- und im Innenverhältnis.

Verein, Vorstände und Beiräte haften bei schuldhaften Pflichtverletzungen, Vorstände und Beiräte im Rahmen einer Durchgriffshaftung auch mit ihrem Privatvermögen.

Schadenbeispiele: Fördermittel für die Sanierung einer Sporthalle wurden nicht beantragt. Forderungen des Finanzamtes nach dem Erstellen unzutreffender Spendenbescheinigungen oder durch den Verlust der Gemeinnützigkeit. Oder Mitgliedsbeiträge wurden nicht ordnungsgemäß eingezogen und verjährten.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht bietet Schutz. Eine D&O-Deckung schützt zusätzlich auch vor Schadensersatzansprüchen der Mitglieder gegenüber einem Vorstand.

 

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