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Gerichtsurteil

BGH-Leitsatzentscheidung I

veröffentlicht am 16.09.2019

Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zustimmung (§ 182 BGB) des Leasingunternehmens gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen. BGH, 29.01.2019, Az. VI ZR 481/17

 

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