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Arbeitskraftabsicherung – ein Überblick

Wenn Geld verdienen nicht mehr geht

veröffentlicht am 15.03.2021

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um für den finanziell verheerenden Fall des Verlustes der Arbeitskraft rechtzeitig ausreichend vorzusorgen.

Die bei großen Teilen der Bundesbürger vorherrschende Meinung, man sei im Falle der Berufsunfähigkeit durch den Staat abgesichert, ist ein Irrglaube. Es gibt seit dem 31.12.2000 keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz für Arbeitnehmer mehr, welche nach dem 01.01.1961 geboren sind.

Mögliche Arbeitskraftabsicherungen:

Berufsunfähigkeitsversicherung
Optimal können die finanziellen Folgen des Arbeitskraftverlustes über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Eine ärztlich festgestellte Berufsunfähigkeit löst die Leistung aus.

Es sind Unfälle, Krankheiten und auch Grundfähigkeitseinschränkungen versichert, welche zu einer vom Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit führen.

Körperschutzpolice
Die Arbeitskraftabsicherung bei Erkrankungen kann über eine Körperschutzpolice erreicht werden. Der Schutz ist hier bedingungsgemäß auf eine Auswahl von schweren Erkrankungen beschränkt.

Grundfähigkeitsversicherung
Alternativ wäre eine Absicherung über eine Grundfähigkeitsversicherung möglich. Bemessungsgrundlage für die Leistung ist bei dieser Versicherung der Verlust von Grundfähigkeiten.

Unfallversicherung
Soll die Absicherung nur bei einem Unfall Schutz bieten, so bietet eine private Unfallversicherung mit ausreichend bemessener Invaliditätssumme oder Unfallrente eine Basisabsicherung in Sachen Arbeitskraftschutz.

 

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