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Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Neue attraktive Budgettarife für Mitarbeiter

veröffentlicht am 15.09.2021

Viele Versicherer haben ihre Produktpalette in der bKV um Budgettarife erweitert. Damit nimmt die Tarifvielfalt für Betriebsangehörige um eine beliebte Variante zu.

Neue attraktive Budgettarife für Mitarbeiter

Anders als bei den bereits bestehenden bKV-Tarifen ist in den Budgettarifen nicht festgelegt, für welche Heilbehandlung die Leistungen zu erbringen sind.

Der Mitarbeiter entscheidet selbst, welche Leistung er sich aus dem vorhandenen Budget gemäß dem zugrundeliegenden Leistungskatalog bezahlen lassen möchte.

Es hat für den einzelnen Mitarbeiter Vorteile, wenn er individuell entscheiden darf, welche Leistung er abrufen möchte. Dies kann beispielsweise eine neue Brille sein oder eine Vorsorgeuntersuchung, welche noch nicht im vorgegebenen Altersspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Ebenso sind Vorsorgeuntersuchungen erhältlich, welche sich außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Behandlungsmethoden befinden.

Durch die Flexibilität der Budgettarife kann der Mitarbeiter je nach Bedarf jedes Jahr neu entscheiden, welche Leistungen er spontan benötigt.

Bei starren Tarifen geht dies nicht – ein stationärer Krankenhaustarif leistet bedingungsgemäß eben nur für stationäre Heilbehandlungen

Die Tatsache, dass jeder Mitarbeiter über die Verwendung seines Budgets nach seiner aktuellen persönlichen Situation frei entscheidet, führt automatisch beim Arbeitnehmer zu einer höheren Akzeptanz der bKV.

Die neuen Budgettarife sind mit den bisherigen Tarifen der bKV in der Regel kombinierbar. Der Arbeitgeber kann aus verschiedenen Budgethöhen auswählen. Die Sachbezugsfreigrenze wird zum 1. Januar 2022 auf monatlich 50,– Euro erhöht. Damit besteht neuer Spielraum, um Budgettarife steueroptimiert zusätzlich zu eventuell bereits bestehenden bKV-Tarifen nutzen zu können.

 

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