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Recht & Gesetz

Wann eine Unterbrechung der Heimfahrt als beendet gilt

veröffentlicht am 15.03.2023

Im vorliegenden Fall musste das BSG über einen Wegeunfall entscheiden. Der Kläger hatte seine Heimfahrt mit der Straßenbahn unterbrochen, um ein Rezept aus seiner Hausarztpraxis abzuholen. Der Fußweg zurück zur Bahn ging in dieselbe Richtung wie die Fahrtrichtung der Bahn. Auf diesem Weg erlitt der Mann einen Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht leisten, da der Heimweg wegen einer privatwirtschaftlichen Angelegenheit unterbrochen worden sei. Der Schutz hätte erst wieder gegriffen, wenn er die Haltestelle erreicht hätte bzw. erneut in die Straßenbahn eingestiegen wäre, so die Versicherung.
Dem widersprach das BSG. Der Versicherte befand sich schon während des Fußwegs objektiv auf der direkten Route zu seiner Wohnung. Der Versicherungsschutz war mit dem Aussteigen aus der Bahn lediglich unterbrochen. Zum Unfallzeitpunkt war die Unterbrechung des versicherten Wegs aber beendet.
BSG vom 28.06.2022, Az. B2U 16/20 R

 

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