Collmann CONSILIO GmbH
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Freizügigkeit

Mehrere Betriebsstätten

veröffentlicht am 15.03.2019

Die Versicherungssumme ist die Grundlage für jede Schadenregulierung. Es ist also darauf zu achten, dass sie ausreichend ist.

Haben Sie mehrere Betriebsstätten, zwischen denen Sie die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte immer wieder verschieben müssen? Zur einfachen Handhabung und Vermeidung einer Unterversicherung ist daher zu empfehlen, alle Standorte in einem Vertrag mit einer Gesamtversicherungssumme mit der Klausel „Freizügigkeit“ zwischen den Versicherungsorten zu versichern. So bleiben Sie flexibel.

 

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