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Kfz-Wildunfälle

Seehund, Kuh und Pferd

veröffentlicht am 14.03.2012

Nach einem Wildschaden ist zu prüfen, ob die Regulierung über die Teilkasko oder die Vollkasko zu erfolgen hat. Die Vollkasko würde immer zahlen.

Besser wäre für Sie eine Regulierung über Teilkasko, weil dann der Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Häufig sind dort aber nur durch „Haarwild“ verursachte Schäden versichert. „Haarwild“ definiert sich nach § 2 (1) Bundesjagdgesetz.

So ist die Kollision mit einem Seehund versichert, mit einer Kuh oder einem Pferd aber nicht. Neuere Bedingungen sehen deshalb Erweiterungen vor. Empfohlen wird, sich gegen Schäden, verursacht durch „Tiere aller Art“, abzusichern.

 

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