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Diebstahl

Wer zahlt, wenn das Navi gestohlen worden ist?

veröffentlicht am 14.09.2012

Täglich werden in Deutschland Autos aufgebrochen, um Navigationsgeräte zu stehlen. Doch wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Foto: Bernd Schmidt

Zunächst muss geklärt werden, ob es sich um ein fest installiertes Gerät (Fahrzeugbestandteil) oder um ein mobiles Gerät handelt.

Bei fest installierten Geräten kommt grundsätzlich die Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf.

In Standardbedingungswerken müssen Sie jedoch mit einem Abzug aufgrund des Gerätealters rechnen. Er beträgt in der Regel 1 Prozent je Monat Fahrzeugalter, bei einem drei Jahre alten Navi also 36 Prozent! Wer sich für einen Service-Versicherer entschieden hat, kommt hier deutlich besser weg.

Komfortdeckungen leisten ohne Abzug, bei werksseitig eingebauten Geräten sogar über die Dauer von zwölf Monaten nach Zulassung hinaus.

Bei mobilen Navigationsgeräten stellt sich die Regulierungspraxis anders dar. Da das Gerät nicht fest in das Auto eingebaut ist, leistet die Kaskoversicherung zumeist nicht.

Wer ein mobiles Gerät besitzt, kann es über seine Hausratversicherung im Rahmen einer Deckungserweiterung versichern. Dies geht über die Klausel „Diebstahl aus dem verschlossenen Kfz“.

Auch hier gibt es Qualitätsunterschiede. Gute Bedingungen leisten ohne Nachtzeitklauseln rund um die Uhr und er weitern den Geltungsbereich auf Europa. Außerdem sollte die übliche Entschädigungsgrenze ausreichend hoch bemessen sein.

Die Hausratversicherung kennt keine Abzüge aufgrund des Alters des Gerätes. Es wird immer der Wiederbeschaffungswert (Neuwert) bezahlt.

Fazit: Auch beim Diebstahl eines Navis zahlt sich Qualität beim Versicherungsschutz für Sie aus!

 

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