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Wärmedämmung an Immobilien - Energie und Steuern sparen

Die neue Energie-Einsparverordnung kommt …

veröffentlicht am 14.09.2012

Eine gute Wärmedämmung gehört heute zu den bedeutsamsten Eigenschaften einer Immobilie. Durch sie lassen sich Energieund Heizkosten senken und die Umwelt schonen. Zudem beteiligt sich auch der Fiskus in vielen Fällen an Investitionen zur Verbesserung der energetischen Qualität Ihrer Immobilie.

Wärmedämmung an Immobilien - Energie und Steuern sparen

Bei vermieteten Immobilien können die Investitionskosten für Wärmedämmung vom Vermieter als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Steuerzahler, die ihre Immobilie selbst nutzen, haben die Möglichkeit, solche Kosten als Handwerkerleistungen (nur Arbeitsleistung zzgl. Nebenkosten mit Rechnungsausweis) in der ESt. Erklärung geltend zu machen und so einen Steuerbonus zu erhalten. Auch über das KfW-Förderprogramm kann die Investition in Wärmedämmung finanziell begünstigt werden. Gefördert werden sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter und die Förderung kann mittels Zuschuss aber auch über zinsverbilligte Darlehen erfolgen.

Kunden der Connect erhalten durch Vermittlung ihres Beraters eine kostenlose Beratung über Fördermittel: Sprechen Sie uns an.

(Quelle: Jutta Käding, StB, Dipl.-Kffr. (FH) Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik, Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.)

 

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