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Berufsunfähigkeit

Staatliche Förderung

veröffentlicht am 17.03.2014

Auch der Staat sieht eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit als notwendig an. Deshalb hat er den Katalog der geförderten Produkte seit dem 01.01.2014 um Berufsunfähigkeits und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (BU- und EU-Versicherungen) erweitert.

Foto: Gina Sanders – Fotolia.com

Beschlossen wurde dieses mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Zur Erinnerung: Geförderte Produkte können bis 20.000 EUR Beitrag jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

Die neue Generation von BU- und EU-Versicherungen sieht eine lebenslange Rente vor, wenn der Versicherungsfall bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist.

Die lebenslange Rentenzahlung bei BU- und EU-Versicherungen ist attraktiv, verteuert aber die Absicherung im Vergleich mit bisherigen Tarifen.

Insofern ist zu prüfen, ob trotz steuerlicher Förderung eine konventionelle BU-/EU-Versicherung sinnvoller ist – gegebenenfalls kombiniert mit einer Rentenversicherung für das Alter als Zusatzversicherung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die neuen BU- und EU-Versicherungen nur bei Berufsunfähigkeit zahlen. Sie ersetzen trotz lebenslanger Zahlung bei BU keineswegs die notwendige zusätzliche Absicherung für das Alter.

 

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