https://www.connect-finanz.de/ connect Sozietät für Finanzmanagement GmbH
An den Weiden 11, 35043 Marburg
Telefon: 0 64 21 / 9 48 44 - 0
https://www.connect-finanz.de/

Urteil Bundesgerichtshof

Haftung bei Mäharbeiten

veröffentlicht am 17.03.2014

Im verhandelten Fall wurde bei Mäharbeiten einer Straßenmeisterei am Straßenrand einer Bundesstraße das Kraftfahrzeug der Klägerin durch einen aufgewirbelten Stein beschädigt. Der BGH verurteilte das Land zum Schadenersatz. Dem beklagten Land obliege die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des betreffenden Streckenabschnitts. Diese Pflicht gehe dahin, die öffentlichen Verkehrsflächen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten sowie im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmern aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand der Straße drohten. Zur Verkehrssicherungspflicht gehöre auch das Mähen zum Straßenkörper gehörender Grünstreifen. Das Aufstellen von Warnschildern ist nicht ausreichend.
Bundesgerichtshof vom 04.07.2013,
Az. III ZR 250/12

 

zurück zur Übersicht