Eine Information der Firma connect Sozietät für Finanzmanagement GmbH An den Weiden 11, 35043 Marburg Telefon: 0 64 21 / 9 48 44 - 0 https://www.connect-finanz.de/ |
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden,
dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte
Unterbringung in einem
Seniorenwohnstift „zwangsläufig“ im
Sinne
des § 33 des Einkommensteuergesetzes
(EStG) sind und damit dem
Grunde nach außergewöhnliche Belastungen
darstellen. Soweit derartige
Aufwendungen im Rahmen des Üblichen
liegen, ermäßigen sie daher nach den
für Krankheitskosten geltenden Grundsätzen
die Einkommensteuer. |