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Tipps

Reihenhäuser in einer WEG

veröffentlicht am 15.03.2017

Gebäudeversicherungen werden in der Regel vom Eigentümer des Reihenhauses (Sondereigentum) abgeschlossen. Es sollte aber immer die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geprüft werden. So kann es vorkommen, dass Garagen, Carports und Zäune, aber auch die gemeinsame Dachkonstruktion der Reihenhauszeile unter das Gemeinschaftseigentum fallen. Der Versicherungsschutz muss dann geklärt und angepasst werden.

Die Privathaftpflicht der Eigentümer deckt nur das Sondereigentum ab, aber nicht Flächen, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden. Die WEG benötigt daher eine zusätzliche Haus- und Grundstückshaftpflicht- Versicherung.

 

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