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Lebensversicherung

Wer ist bezugsberechtigt?

veröffentlicht am 15.03.2017

Mit dem Bezugsrecht vereinbaren Sie, wer die Leistungen aus Ihrem Versicherungsvertrag erhalten soll.

Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern. Anders beim unwiderruflichen: Hier müssen Sie die Zustimmung der zuvor eingesetzten Person einholen.

Wichtig: Das Bezugsrecht geht vor dem Erbrecht.

Bedenken Sie: Immer dann, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, zum Beispiel bei Heirat oder Scheidung, sollten Sie das einmal aus gutem Grund gewählte widerrufliche Bezugsrecht anpassen und dem Versicherer schriftlich mitteilen.

Ist das Bezugsrecht nicht eindeutig formuliert, kann dieses später zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

 

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