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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Erhöhungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung

veröffentlicht am 15.09.2023

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die optimale Versorgung für Sie dar, wenn es um die Absicherung Ihrer Arbeitskraft geht.

Mit einer in ausreichender Höhe gewählten Berufsunfähigkeitsrente schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre finanzielle Lücke bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Im Laufe eines Lebens gibt es aber Veränderungen. Dies kann in vielen Fällen dann auch das Einkommen der versicherten Person betreffen. Dies ist insofern für die Berufsunfähigkeitsversicherung relevant, als die Einkommenshöhe zu Beginn des Vertrages Bezugsgröße für die Auswahl der benötigten Absicherungshöhe war. Genau aus diesem Grund sind Erhöhungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung so essenziell wichtig in den BU-Verträgen. Diese Erhöhungsoptionen ermöglichen Ihnen die anlassbezogene Anpassung der versicherten BU- Rente, ohne dass Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen. Anlässe für Erhöhungen können je nach Bedingungswerk beispielsweise sein: Übergang von der Ausbildung zur Festanstellung, Arbeitsplatzoder Postenwechsel mit deutlicher Gehaltserhöhung, Familiengründung, Hauskauf, Beginn einer Selbständigkeit. Jeder Anlass erlaubt die Aufstockung der versicherten BU-Rente im bedingungsgemäßen Rahmen und mit den geltenden Fristen. So werden Anpassungen an neue Lebenssituationen ermöglicht.

 

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