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Altersvorsorge

Leistung mit 60 sichern

veröffentlicht am 14.09.2011

Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung − „Rente mit 67“ – wirken sich ab 1. Januar 2012 auch bei Neuabschluss steuerlich geförderter Verträge sowie Neuverträgen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aus. Für bereits bestehende Verträge ändert sich nichts.

Foto: Kzenon – Fotolia.com

Bei der Riester- und Basis-Rente sowie Verträgen aus der betrieblichen Altersvorsorge verschiebt sich ab 2012 der früheste Leistungsbezug von bisher 60 auf 62 Jahre.

Für die private Altersvorsorge – mit dem Vorteil der hälftigen Besteuerung der Kapitalerträge − gilt ab 2012 auch das 62. Lebensjahr.

Wollen Sie sich die Flexibilität für die Auszahlung mit 60 Jahren erhalten, müssen Sie noch 2011 einen Vertrag abschließen.

 

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