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Riester-Fondssparplan

Auch ohne staatliche Förderung lohnenswert!

veröffentlicht am 15.03.2009

Puzzle

Seit Anfang 2009 gibt es kein Entrinnen mehr: Für alle privaten Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) fällt die Abgeltungssteuer an – aber es gibt Ausnahmen!

Gerade bei privaten Fondssparplänen entstehen dadurch Renditeverluste. Nicht aber bei zertifizierten Riester- Fondssparplänen. Der Grund: Es gelten die gleichen günstigen Steuerregeln wie für Lebensversicherungen. Während der gesamten Ansparphase fällt keinerlei Steuer an. Der Zinseszinseffekt kommt voll zum Tragen.

Nach zwölf Jahren und ab Alter 60 sind nur 50 Prozent der Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Bei Rentenwahl ist nur der niedrigere Ertragsanteil steuerpflichtig.

Wenig bekannt ist, dass sich ein Riester- Fondssparplan auch ohne staatliche Förderung lohnt.

Gerade nicht förderberechtigte Selbstständige profitieren durch die steuerfreie Ansparphase und das Steuerprivileg bei Auszahlung.

Staatlich geförderte Riester-Verträge lassen in der Regel zum Vertragsablauf eine Kapitalentnahme von 30 Prozent zu. Für einen ungeförderten Riester-Fondssparplan sind sogar 100 Prozent möglich. Das eingezahlte Kapital wird ab Alter 60 garantiert. Der zertifizierte Riester-Fondssparplan kombiniert somit Rendite und Kapitalerhalt in idealer Weise!

 

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