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BGH: Urteil

Haftungsfreistellung bei Mietwagen

veröffentlicht am 14.09.2012

Die in den AGB von Autovermietungsunternehmen enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung uneingeschränkt entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den AGB enthaltene Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, verstößt, ist nach § 307 BGB unwirksam. So entfällt die Haftungsfreistellung etwa dann nicht, wenn – was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat – die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erscheint.
Bundesgerichtshof (BGH)
vom 14.03./16.05.2012, Az. XII ZR 44/10

 

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