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Raus aus der Geschäftsführer-Falle!

Im Fokus der Staatsanwälte

veröffentlicht am 15.09.2008

Raus aus der Geschäftsführer-Falle!

Steueraffären, Umweltdelikte, Schmiergeldvorwürfe oder Lebensmittelskandale – selbst bei einem bloßen Verdacht kann eine strafrechtliche Ermittlung folgen!

Täglich wird in den Medien über Strafverfahren gegen Unternehmensführer berichtet. Über 20.000 Personen werden jährlich in Deutschland in Untersuchungshaft genommen, davon die Hälfte wegen Vermögensdelikten.

Dabei spielt es keine Rolle, wie es zu den Ermittlungen kommt. Nur eines ist sicher: Erhebliche Kosten für Anwälte, Sach verständige, Kautionen, Zeugen und Gerichtskosten bedrohen die Existenz.

Nicht nur das eigene fehlerhafte Handeln als Firmeninhaber oder der leitenden Angestellten, auch das Fehlverhalten bei der Auswahl von Mitarbeitern oder Subunternehmern ist der Geschäftsleitung zuzuordnen. Es reicht der Vorwurf, die Aufsichts-, Eingriffs- oder Kontrollverpflichtung außer Acht gelassen zu haben.

Eine Verjährung – auch nach Jahrzehnten – gibt es nicht.

Vorfälle aus der Vergangenheit wie Probleme bei „Altlasten“ aus dem Umweltbereich sowie aus bereits überlassenen Erzeugnissen sind auch versichert, wenn die ersten Ermittlungen erst im Versicherungszeitraum aufgenommen werden.

Schützen Sie deshalb Ihr Unternehmen vor Anzeigen der Konkurrenz oder von Ex-Mitarbeitern. Eine Straf-Rechtsschutzversicherung bewahrt Ihr Unternehmen vor einer solchen Schieflage. Wir beraten Sie – sicher und diskret.

 

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