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NEU: Umweltschadensgesetz

Schützen Sie Ihr Unternehmen!

veröffentlicht am 15.09.2007

NEU: Umweltschadensgesetz

Am 14.11.2007 tritt das neue Umweltschadensgesetz rückwirkend zum 30.04.2007 in Kraft. Es macht Unternehmer haftbar für verschuldensunabhängige Umweltschäden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stuft das Gesetz als großen Fortschritt ein. Durch die Einführung von umweltgesetzlichen Festlegungen sollen Artenvielfalt, natürliche Lebensr&aauml;ume, Gewässer und Boden geschützt werden. Dieses ist ein Schritt in die richtige Richtung, so der BUND.

Betroffen vom neuen Gesetz sind nicht nur Landwirte und naturorientierte Berufsfelder, sondern alle Unternehmen und Gewerbetreibenden. Diese können nun auch haftbar gemacht werden, wenn sie sich an genehmigte Verfahren halten.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisierte deshalb das neue Umweltschadensgesetz.

Der DIHK empfiehlt allen Unternehmen zur Abwehr von großen finanziellen Belastungen einen ausreichend hohen Versicherungsschutz. Über bestehende Betriebs- und / oder Umwelthaftpflichtpolicen sind diese Schäden nicht versichert. Es besteht also akuter Handlungsbedarf!

T.B.

 

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