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Neue Haftungsfallen für Unternehmen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

veröffentlicht am 15.03.2007

Am 18. August 2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.

Was steckt dahinter, was bedeutet das für Unternehmen und Arbeitgeber, welches Risiko bringt es mit sich?

In Sachen Diskriminierung schützt das neue Gesetz Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Religion, Behinderung, ethnischer Herkunft oder Ähnlichem. Das bedeutet im Klartext für Sie als Unternehmer, dass Sie auf

  • Schadenersatz und/oder
  • Schmerzensgeld

verklagt werden können und Ihnen dadurch erhebliche finanzielle Einbußen entstehen.

Neue Haftungsfallen für Unternehmen
Zum Beispiel kann eine Angestellte Sie schadenersatzpflichtig machen, sofern es ihr gelingt, Ihnen eine Ungleichbehandlung gegenüber Ihren männlichen Kollegen nachzuweisen. Oder ein Bewerber fühlt sich beim Vorstellungsgespräch abwertend behandelt und klagt.

Auch im zivilrechtlichen Bereich müssen Sie sich Ihrer neuen Verantwortung bewusst werden.

Als gewerblicher Vermieter, Wohnungsunternehmen und Hausverwaltung sind Sie haftbar zu machen, wenn Sie benachteiligende Hausinserate aufgeben oder Einschränkungen bei Wohnungsvergaben zu vertreten haben.

Als Unternehmen unterliegen Sie einer gesetzlichen Schulungspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern. Und mit dem neuen Gesetz ist ein neuer Versicherungsbedarf gewachsen. Weder in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung noch in einer – sofern vorhanden - Managerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) sind diese Schäden vernünftig und ausreichend versichert.

Eine spezielle Haftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen, Tochterunternehmen, Geschäftsleitung sowie die leitenden Angestellten vor dem neuen Haftungspotenzial. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer pauschalen Versicherungssumme.

Mitversichert sind auch Verfahren vor der Antidiskriminierungsstelle. Hier kann sich jeder, der sich diskriminiert fühlt, melden und die Unterstützung seiner Interessen bei der Durchsetzung einfordern.

Fazit: Das Gesetz gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Prüfen Sie dahingehend Ihre Haftung – wir können Ihnen helfen, diese zu reduzieren.

S.B.

 

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