Eine Information der Firma Leich & Deppe Assekuranzmakler GmbH Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen Telefon: (0201) 450 10-0 http://www.leich.de/ |
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Mit dem Jahressteuergesetz 2007 schuf die Bundesregierung eine verbesserte steuerliche Förderung für die private Basisrente auch Rürup-Rente genannt. Davon profitieren vor allem Selbständige und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer und Beamte.
Bis 2019 muss das Finanzamt von Amts wegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüfen, ob für den Steuerpflichtigen das Abzugsvolumen für Vorsorgeaufwendungen nach neuem gültig ab 1.1.2005 oder nach altem Recht günstiger ist. Vor Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007 verpuffte für den Selbständigen oft die steuerliche Berücksichtigung des Beitrages für eine Rürup-Rente. Jetzt ist das anders: Jeder Beitrags-Euro auch Einmalbeitrag in eine Rürup- Rente wird steuerlich anerkannt. 2007 können Sie 64% von max. | 20.000 p. a. als Lediger und 40.000 p. a. als Verheirateter als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Bis 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz um jährlich 2% auf 100%. Für 2007 können Sie also 12.800 bzw. 25.600 steuerlich absetzen! Bei Arbeitnehmern, Beamten und Freiberuflern mit Beiträgen in ein Versorgungswerk vermindert sich dieser Höchstbetrag. Die Rürup-Rente unterliegt ebenso wie die Gesetzliche Rente im Rentenbezug der Besteuerung. Maßgeblich für den zu versteuernden Anteil ist das Jahr des Rentenbeginns. Zögern Sie nicht, werden Sie jetzt aktiv. Profitieren Sie von der verbesserten und attraktiven steuerlichen Förderung! J.E. |